Dienstag, 15. Juni 2010

Allgemeinverfügung zu den Wegen in den Kernzonen des Biosphärengebiets in Kraft

Mit Datum vom 7.6.2010 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Allgemeinverfügung zur Wegeregelung in den Kernzonen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb erlassen. Diese Allgemeinverfügung lag bereits seit geraumer Zeit als Entwurf vor. 

Die nun erlassene endgülltige Fassung ist im Vergleich zu den früher genannten Zeitvorgaben sehr im Verzug. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf die zugelassenen Wege in den Kernzonen des Biosphärengebiets. Die Kernzonen darf man nicht verwechseln mit dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen. Für die dort zugelassenen Wege gibt es eine eigene Allgemeinverfügung (siehe Posts vom 12.09.2009 und vom 11.01.2010).    

Gegenüber dem Entwurf gibt es bei den zugelassenen Wegen in den Kernzonen des Biosphärengebiets einige kleinere Veränderungen. In diesem Blog sind die Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb ein wichtiges Thema. Die folgenden Kernzonen sowie die dort zugelassenen Wege wurden bereits beschrieben:
  • Kernzone Bosler im Post vom  20.09.2009
  • Kernzone Bauerlochberg im Post vom 30.03.2010
  • Kernzone Pfannenberg im Post vom 12.04.2010
  • Kernzone Lange Steige im Post vom 28.05.2010
In der Kernzone Bossler ist in der endgültigen Fassung der Allgemeinverfügung ein Weg neu hinzugekommen und ein anderer Weg weggefallen. Fast meint man, die zuständigen Stellen haben den Post vom 20.09.2009 gelesen, denn dort wird auf die Problematik eingegangen. Auf die Veränderungen bei den zugelassenen Wegen werden wir bei Gelegenheit in diesem Blog zurückkommen. 


In den anderen drei bereits hier behandelten Kernzonen gibt es durch die endgültige Fassung der Allgemeinverfügung keine Änderungen bei den zugelassenen Wegen. Somit brauchen wir hier in diesem Blog keine Korrekturen zu diesen drei Kernzonen anzufügen.

Noch im Juni 2010 ist die Kernzone Nägelesfelsen bei Bad Urach mit den zugelassenen Wegen in diesem Blog an der Reihe.

Interessant ist eine Anmerkung unter Punkt 5) in der Allgemeinverfügung, wonach nicht alle in den Kernzonen zugelassenen Wege auch instandgehalten werden und zukünftig sogar gesperrt werden können, wenn ihr Unterhaltungsaufwand zu mehr als geringfügigen Eingriffen in die Kernzone führen würde. (siehe dazu auch den Weg Lange Steige im Post vom 28.05.2010). Möglicherweise erhofft man sich dadurch, dass einige zugelassene Wege langsam verfallen und folglich in der Zukunft auch ohne explizites Verbot nicht mehr begangen werden. Die Allgemeinverfügung ist bis Ende 2014 beschränkt. Dann wird anhand der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen eine Anpassung vorgenommen.

Nach wie vor offen ist die Kennzeichnung der Kernzonen sowie der zugelassenen Wege. Zur Zeit sind vor Ort weder die Grenzen der Kernzonen noch die zugelassenen Wege gekennzeichnet. Ich vertrete die Auffassung, dass eine deutliche Kennzeichnung und Information über die Kernzonen vor Ort erforderlich ist. Nur so kann die Bevölkerung für das Biosphärengebiet gewonnen werden und nur so kann man auf die Befolgung der Wegegebote setzen. Erst vor wenigen Tagen hat sich ein Tourismusverantwortlicher beklagt, dass das neue Biosphärengebiet bisher der Schwäbischen Alb keine zusätzlichen Besucher und Einnahmen gebracht hat. Vielleicht gibt es hierfür Gründe. Vielleicht ist einer der Gründe, dass das Biosphärengebiet und auch seine Kernzonen als wichtiger Bestandteil des Gebiets so gut wie nicht öffentlich präsent sind. Man kann das Biosphärengebiet durchfahren oder seine Kernzonen durchwandern, ohne auch nur einen Hinweis oder eine Informationstafel dazu zu sehen....  

Solange Informationen vor Ort sowie in gedruckter oder elektronischer Form zu den Kernzonen noch nicht verfügbar sind, bleibt nur, hin und wieder in diesem Blog vorbeizuschauen, wo in Wort und Bild ausführlich über die Kernzonen der Schwäbischen Alb berichtet wird.     

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